Was passiert nun – diese Frage soll im Mittelpunkt dieses Aufsatzes stehen –, wenn auch der Souverän eine Geldschuld trägt, und zwar gegenüber seinen – ihm in Form von verzinsten Nationalkrediten oder Papiergeld borgenden – Bürgern? Die Antwort, die in den geldtheoretischen Texten Müllers sowie den Dramen Tiecks und Goethes gegeben wird, lässt sich auf zwei Ebenen skizzieren: Erstens gilt, dass papiernes "Geld" nichts anderes als der ökonomische Ausdruck für das "Bedürfniß der Vereinigung oder für den Staat" ist. Es lässt sich also eine wechselseitige Verpflichtung konstatieren: Der Einzelne zahlt seine Schuld als Teilhaber dieses Staates in Form von Abgaben und Steuern; gleichzeitig macht er diesen Staat überhaupt erst zu einem Staat, indem er ihm bzw. seinem Oberhaupt, zum Beispiel in Form von Papiergeld, Kredit gibt.
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