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Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen allen und jeden Unseren Unterthanen ... hiemit zu wissen ... welcher Gestalt Wir über einige in andern Grad ungleicher Linie der Schwägerschafft vorzunehmende Verehligung zu dispensiren/ verschiedentlich in Unterthänigkeit imploriret worden ...
Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel ... den 25. Septembr. Anno 1695 -
Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen ... hiermit zu wissen ... welcher Gestalt Wir über einige in andern Grad ungleicher Linie der Schwägerschafft vorzunehmende Verehligung zu dispensiren/ verschiedentlich in Unterthänigkeit imploriret worden ...
Geben in Unserer Vestung Wolffenbüttel ... den 25. Septemb. Anno 1695 -
Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zuwissen/ nach dem Wir ... wargenommen/ wie eine Zeithero die Pferd-Dieberey in Unsern Landen dermassen eingerissen ... daß die Pferde nicht nur im Felde ... sondern auch gar in denen Ställen und Häusern nicht mehr sicher seyn ... daß Wir dahero ... die ... darauff gesetzte Straffe auff gewisse Maasse zu exasperiren ... nöhtig gefunden ...
Geben in Unserer Vestung Wolffenbüttel/ den 25. Novemb. 1695 -
Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zuwissen/ Ob Wir hiebevor verschiedentlich verordnet/ daß ... niemand ... so zu feilem Kauffe brauet/ denen Krügern ... das zwanzigste Faß ins künfftige frey und unbezahlet hingeben solte/ Daß Wir jedennoch ... vernehmen müssen/ was gestalt nicht nur die Käuffere ... unzulässiger Weise das zwanzigste Faß selbigen ohn Entgeld abzufodern ... sich unterstanden ...
So geschehen in Unser Vestung Wolffenbüttel am 25. Novembr. 1695 -
Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiermit zuwissen/ ob wohl in der Anno 1619. publicirten Schatz-Ordnung ... versehen/ daß die forenses oder ausser diesem Fürstenthum Wolffenbüttelsch. Theils gesessene/ so darinnen einige Zehenden oder Geld-Zinsen zuziehen ... von denen Geld-Zinsen aber den vierdten Pfennig entrichten sollen ...
Geben in Unserer Vestung Wolffenbüttel/ den 19. Decembris 1695 -
Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiermit zu wissen: wasgestalt Wir ... vernehmen müssen/ daß ob Wir zwar Unseren in Werbung begriffenen Officiers dieselbe in Unseren Landen fortzusetzen ernstlich untersaget ... dennoch dieselbe sich unterstehen sollen so heim- als öffentlich ... Unsere Unterthanen ... zu Krieges-Diensten zu nöhtigen ...
Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 30. Decembris 1695