Archives ; ar ia ; ia "Mit dem Ende des Alten Reiches stellte auch der RHR im Jahr 1806 seine Arbeit ein. Im Gegensatz zur Wetzlarer Registratur des RKG wurden seine in mehr als drei Jahrhunderten entstandenen Akten - von Ausnahmen abgesehen - nicht auf die Nachfolgestaaten des Alten Reiches aufgeteilt, sondern verblieben in Wien, wo sie heute zu den "Reichsarchiven" des Haus-, Hof- und Staatsarchivs zählen. Der nach dem Registraturprinzip aufgebaute Bestand "Reichshofrat" besteht neben einem Fiskalarchiv und Verfassungsakten vor allem aus einer Lehens- und Gratial- sowie einer Judizialregistratur. Letztere enthält die eigentlichen Gerichtsakten, besteht aus insgesamt elf verschiedenen Serien und summiert sich schätzungsweise auf 70.000 bis 80.000 Verzeichnungseinheiten. Dieses auch im Vergleich zur Aktenüberlieferung anderer Reichsbehörden (Reichskanzlei, Mainzer Erzkanzlerarchiv u. a.) überaus beeindruckende Quellenkorpus enthält nach gegenwärtigem Kenntnisstand Akten zu 18 Staaten des heutigen Europa, nämlich Deutschland, Österreich, Frankreich, der Schweiz, Dänemark, Belgien, den Niederlanden, Schweden, Italien, Litauen, Polen, Tschechien, Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Russland, Irland und Spanien. Nicht minder beeindruckend ist die in den Akten entgegentretende thematische Vielfalt. Es findet sich kaum ein Bereich der Rechtsgeschichte und der allgemeinen Frühneuzeitforschung, für den die Akten des RHR nicht reichhaltiges Quellenmaterial bereithielten. ... Das von der wissenschaftlichen Kommission der Union der deutschen Akademien als besonders förderungswürdig eingeschätzte und auf einen Zeitraum von 18 Jahren angelegte Projekt zielt auf die Erschließung von etwa einem Drittel der reichshofrätlichen Judicialia ab. Zur Bearbeitung ausgewählt wurden mit den "Alten Prager Akten" (APA) und den "Antiqua" zwei Aktenserien, die vornehmlich die Tätigkeit des RHR im 16. und 17. Jahrhundert dokumentieren. " [self-description]
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