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Miscellanea Juris Publici Curiosa De NovemViratu
Bestehend in nachfolgenden Fragen: Ob nemlich der Neunte Electorat eingeführt werden könne? Ob solcher ohne Miteinwilligung und Consens der Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs beschehen möge? und Ob es rathsam sey, daß Selbiger de præsenti introduciret werde? Welche Pro & Contra in verschiedenen stattlichen Schrifften proponiret, und allen Liebhabern der Staats-Sachen zu gutem Nutzen an Tag gegeben und mitgetheilet ; [Hannover den 4. Juni 1692] -
Recess, zwischen Ihro Röm. Käyserl. Majest. und dem hochfürstlichen Hauß Braunschweig Lüneburg Die Chur-Würde betreffende. :[So geschehen Wien den 22. Martii 1692]
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Vorstellung Des Hohen Reichs-Rechtens/ Vermöge Dessen An den GrundGesetzen des Heil. Römischen Reichs und der darinnen von dem gesambten Reich bestättigten Zahl der Chur-Fürsten ohne vorher in allen dreyen Reichs-Collegiis geschehene Berahtschlagung/ darüber abgegebene freye Stimmen und erfolgetes gemeinsahmes Reichs Gutachten Nichts zu verendern; Allermassen In sothanen Rechtens Besitze Die gesambte Fürsten und Stände des Reichs sich offenbahr befinden/ und darinnen ohn Nachtheil der Reichs Grund- und andern Gesetze nicht beeinträchtiget werden mögen