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Bestärkung des Entwurffs einer gründlichen Nachricht von den ehemahligen Landes-Herrlichen Vogteyen und Land-Gerichten in Teutschland
der also genannten ohnpartheyischen Prüfung entgegen gesetzt -
Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration, Daß dem Herrn Hertzogen von Sachsen, Engern und Westphalen Die Stadt Lübeck Nicht nur das Städtlein, sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen ... in ihren Scheidungen und Gräntzen belegen zu restituirn schuldig und vermittelst Execution dazu anzuhalten sey
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Unauffgelösete Dubia Die Stadt/ Vogdey und Herrschafft Möllen betreffend
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Gründliche Nachricht von dem an die Stadt Lübeck Anno 1359 verpfändeten Domino et advocatia
oder Herrschafft & Vogtey Möllen, aus Original-Diplomatibur und Uhrkunden völlig erwiesen ; [mit Beylagen] -
Gründliche Deduction, daß die vor alters also genannte Terra Mölne oder Die Herrschafft und Land-Vogtey des Landes Möllen durch die, zwischen den ehemahligen Hertzogen von Sachsen-Lauenburg und der Reichs-Stadt Lübeck im Jahr 1359 geschlossene Pfandschafft am Städtlein Möllen, an die Stadt Lübeck nicht gekommen noch transportirt gewesen
Mit Beylagen No. I. bis No. XIII. inclusive -
Species Facti, Oder Aus denen Cameral-Actis & Sententiis gezogene Gründliche Vorstellung, In Sachen Holstein [et]c. modò Jhro Königl. Majestät von Groß-Britannien, und Churfürstl. Durchl. zu Braunschweig und Lüneburg, Klägern, Contra Die Stadt Lübeck, Beklagte, Möllen [et]c. modò dazu noch weiter prætendirende Pertinentien, in specie punctum juratæ editionis Documentorum betreffend [et]c. [et]c.
Woraus klar zu ersehen, daß in hac causa, ante Annum 1736. keine Sententz, vielweniger noch res judicata vorhanden, so die Stadt Lübeck zu einer solchen editioni- und zumahl juratæ Documentorum, als durch die beyde Urtheln de Anno 1736. & 1737. erkannt worden, vorhin condemniret habe -
Notitia Actorum In Sachen Ihro Königl. Maj. von Groß-Britannien und Churfürstlichen Durchlaucht zu Braunschweig-Lüneburg, als Hertzogen zu Lauenburg, Klägeren, Contra die Stadt Lübeck, Beklagte, in specie die per Sententias inhæsivas auferlegte Editionem Documentorum juratam betreffend, welche zu Erleuterung des Vogtey-Amts Möllen gehören, worgegen die beklagte Stadt Lübeck die Revision nichtig und wiederrechtlich zu ergreiffen vermeinet
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