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  1. Gründlicher Bericht von dem Abmeyerungs-Recht, fürnemlich im Stifft Hildesheim
    worinn erwiesen wird, daß kein Guths-Herr befugt, seine Meyer und deren Erben nach Willkühr und Gefallen, ohne erhebliche Ursachen/ der Meyerstatt zu entsetzen/ Mithin Wie das von den Herren Deputirten Löbl. Stifft-Hildesheimischer Ritterschafft und Städte am 8. Octobr. 1726 ertheilete, dem Hochpreißlichen Kayserl. Cammer-Gericht übergebene Attestat der Wahrheit vollkommen gemäß ist
    Erschienen: 1730
    Verlag:  Matthaei, Hildesheim

    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Potsdamer Straße
    4"Gm 16280
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    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Potsdamer Straße
    4"Hf 8480-1,21/27
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    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Potsdamer Straße
    Sm 5047
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    Stadtbibliothek Braunschweig
    II 1-792
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    Universitätsbibliothek Rostock
    Jf-110
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    Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
    M: Gn 4° 1692 (1)
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    Quelle: Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
    Beteiligt: Matthaei, Just Henning
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Buch (Monographie)
    Format: Druck
    Weitere Identifier:
    vd18: VD18 10273069-ddd
    Schlagworte: Nutzungsrecht; Eigentum; Sachenrecht; Privatrecht; Recht; Deutsches Sprachgebiet; ; Hildesheim; Staat Hannover; Niedersachsen; Deutschland;
    Umfang: 36, 36 S, 2°
    Bemerkung(en):

    Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Hildesheim, Gedruckt bey Just Henning Matthäi