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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Lieber Getrewer, Wir haben zwar durch unserer getrewen Landschafft Wolffenbüttelschen Fürstenthumbs verordnete Schatz-Räthe, die von uhralters herkomme Current und Ordinari Schatzungen, als Land: und Schaffschafft, Item Krug: und Bier-accise, hierbevor in Anno 1624. auff ein benantes gewisses behandelen und verdingen lassen, Es ist aber mit unsern armen Unterthanen, ... leyder, dahin gerathen, Daß ... solche Schatzungen dem Verdinge nach zur zeit nicht zu erheben sein werden ... Dannenhero wir ... geschlossen, daß anfenglich und bey jetzigem Zustande die Braw: Krug: und Bier-accise hiwieder in Stand gesetzt ... dero den 23. Junij Anno 1619. gemachten SchatzOrdnung zufolge hinwieder eingefordert ... Datum auff unser Veste Wolffenbüttel, Am 11. Februarij. Anno 1628
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Fügen hiemit allen und jeden unserer Fürstenthumb ... zu wissen, und ist einem jeglichen ohne das bekand, Welcher gestalt Wir unter dato 16. Iunij Anno 1624. aus ... allen ... Schaden und Verwirrung, welche aus ubermessiger anzahl, vilheit und menge der kleinen Müntz Sorten ... ein sonderbahr Müntz Edict publiciren lassen ... Datum auff Unser Vestung Wolffenbüttel, Am 23. Februarij. Anno 1628
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Dir ist ausser diesem bewust, aus was bewegenden Ursachen der für diesem in unserm Fürstenthumb Calenbergischen Theilß angesetzter Landtag, hiebevorn wenig geschrieben werden müssen ... Datum auff unser Veste Wolffenbüttel, Am 17. Martij Anno 1628
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Fügen hiemit allen unserer Fürstenthumb un Lande angehörigen ... Unterthanen ... zu wissen, und ist einem jeglichen ohn das bekand, aus was erheblichen Ursachen Wir Unser vorige Müntz Edict publiciren lassen, und Unsere silberne Land Müntze und andere Schiedpfennige angeordnet ... Geben uff Unser Vestung Wolffenbüttel, am 29. Martij An. 1628
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Fügen allen und jeden ... hiemit zu wissen, und ist einem jeglichen zuvorhin bekand, was Wir wegen gefenglicher annehm: und bestraffung der Strassen Reuber, Gardenbrüder, Müssiggenger, außländischer Bettler, ... nicht allein hiebevorn, sondern auch noch zuletzt Anno 1624. durch ein ernstliches Edict anbefohlen und publiciren lassen ... Geben auff Unser Veste Wolffenbüttel, am 3. Junij An. 1628
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Jhr habt euch zu erinnern, Was Wir euch wegen einziehung, dero Unserer Landsassen und Unterthanen Güter, welche sich bey der Königlichen Dennemärckischen Armee untergestellet und auffgehalten, sich auch auff Unser Mandatum Avocatorium davon und zwar zu rechter zeit nicht wieder abgethan noch eingestellet, vorlengst befohlen ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 17. Junij Anno 1628
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Euch ist ohne dieses bekand, Was gestalt Uns unser getrewe Landschafft Wolffenbüttelschen Theils, bey jüngst gehaltenem Landtage zum subsidio Charitativo vier Monat einfach Romzug aus untertheniger affection gewilligt, Ob nun wol vermüge des Landtags Abscheids davon allbereit, nach dem seithero drey Wochen verflossen, drey Termin eingebracht sein solten: So ist jedoch ... nichts einkommen ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, am 3. Julij An. 1628
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Lieber Getrewer, Wir haben bey ... Landtage zum Nortenhoffe ... geschlossen und verordnet, Daß die bisdahero in unserm Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttelschen Theilß gehaltene Rentschreibere hinfüro abgeschaffet und jhrer Dienste erlassen, Dagegen aber von unsern Amptschreibern jegliches Orts ... die jährlich fellige ordinari Schatzungen richtig beschrieben, eingefordert ... werden sollen ... Datum uff Unser Vestung Wolffenbüttel, Am 29. Julij An. 1628
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Wir hetten Uns billich versehen sollen, Jhr würdet negstverfastem Wolffenbüttelschen Landtages Schluß und Abschiede zufolge, uns damahls zum Norttemhoffe aus untertheniger affection verwilligt: und nach dem einfachen Römerzug auff 4. Monat angelegtes Subsidum Charitativum ewres theils für lengst und vor abgeflossenem Termino abgetragen, und Unseren dieserwegen ... Außschreiben ... Begnügen gethan haben ... Also ... Wir ... wollen, daß ihr ewre Quotam ohn ... Auffhalt ... einlieffert ... Datum uff Unser Vestung Wolffenbüttel, Am 20. Augusti Anno 1628