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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 26. May 1815 -
Sr. Königl. Hoheit Herrn Karl August Grossherzoge zu Sachsen bringt zur Annahme der Grossherzoglichen Würde die Ehrfurchtsvollen Glückwünsche dar die Grossherzogliche Societät für die gesammte Mineralogie in Jena
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Kleine Abhandlung über die Dampfküche
als Beitrag zur Verbesserung des Koch- und Küchenwesens und als Ergänzung der in dem allgem. Anzeiger der Deutschen No. 225 und 257 d. J. gemachten Ankündigung -
Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 26. May 1815 -
Wir Carl August, von Gottes Gnaden Grosherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach, ... Entschlossen den Staatsdienst in Unserm Großherzogthum, bei Veranlassung der Vergrößerung desselben, auf das neue zu ordnen, und die Maximen, welche Uns stets geleitet haben, als Grundregeln gesetzlich auszusprechen, haben Wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet: Artikel 1. Von den Landes-Collegien des Grosherzogthums überhaupt ... So geschehen und gegeben in Unserer Residenz zu Weimar, den 15. December 1815
(L. S.) Carl August -
Wir Carl August von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg Thun hiermit Jedermann kund: Vermöge der, in Folge der Bestimmungen des Wiener Congresses ... unterm 1. Juny und 22. September d. J. respective zu Wien und Paris abgeschlossenen Statsverträge ... bisher in Königlich Preuß. Besitz gewesenen Landestheile und Ortschaften an Uns abgetreten ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 15. November 1815 -
Grosherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachische Verordnung die Organisation des Staatsministerii betreffend
Weimar, den 1. Dec. 1815 -
Sr. Königl. Hoheit Herrn Karl August Grossherzog zu Sachsen bringt zur Annahme der Grossherzoglichen Würde die Ehrfurchtsvollen Glückwünsche dar die Grossherzogliche Societät für die gesammte Mineralogie in Jena
["Auf Herzen wallt! ..."] -
Statuten des Grossherzoglich Sachsen-Weimarischen erneuerten Ritter-Ordens der Wachsamkeit oder vom weissen Falken
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Teutschlands Hoffnungen bey Beendigung des Wiener Congresses zur Bewillkommnung des Durchlauchtigsten Grossherzogs und Herrn Herrn Karl August ... Königliche Hoheit bey Höchstdero Rückkehr aus der Kaiserstadt ins Vaterland den 6. Jan. 1815 gesungen von der Grossherzogl. Societät für die gesammte Mineralogie zu Jena
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Sr. Königl. Hoheit Herrn Karl August Grossherzoge zu Sachsen bringt zur Annahme der Grossherzoglichen Würde die Ehrfurchtsvollen Glückwünsche dar die Grossherzogliche Societät für die gesammte Mineralogie in Jena
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Gesang am Hohen Geburtsfeste Sr. Königlichen Hoheit des regierenden Herrn Grossherzogs von Sachsen Herrn Karl Augusts den 3. September 1815 gesungen von der Grossherzogl. Societät für die gesammte Mineralogie zu Jena
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Ode am acht und funfzigsten Geburtsfeste Seiner Königlichen Hoheit unsers Durchlauchtigsten Grossherzoges und Herrn Herrn Carl August, von der Gesellschaft für die gesammte Mineralogie zu Jena gewidmet durch J. G. Stüler, Diac. bey der Haupt-Kirche divi Blasii zu Mühlhausen, Ehrenmitglied und auswärtiger ausserordentlicher Assessor dieser Gesellschaft
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Seinem Durchlauchtigsten Fürsten und Führer Herrn Carl August Herzog zu Sachsen das Corps der freiwilligen Jäger zu Weimar
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Gedenkblatt vom Jahre 1815
Jhrem theuersten Landesvater und Herrn Carl August Groß-Herzog zu Sachsen-Weimar, Eisenach [et]c. die treuen Unterthanen im Amte Atzmannsdorf, als sie Jhn am 19ten December 1815 zum ersten Male in ihrer Mitte sahen -
Aufruf an die Freiwilligen
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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Grosherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach, ... Entschlossen den Staatsdienst in Unserm Großherzogthum, bei Veranlassung der Vergrößerung desselben, auf das neue zu ordnen, und die Maximen, welche Uns stets geleitet haben, als Grundregeln gesetzlich auszusprechen, haben Wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet: Artikel 1. Von den Landes-Collegien des Grosherzogthums überhaupt ... So geschehen und gegeben in Unserer Residenz zu Weimar, den 15. December 1815
(L. S.) Carl August -
Grosherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachische Verordnung die Organisation des Staatsministerii betreffend
Weimar, den 1. Dec. 1815 -
Wir Carl August von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg Thun hiermit Jedermann kund: Vermöge der, in Folge der Bestimmungen des Wiener Congresses ... unterm 1. Juny und 22. September d. J. respective zu Wien und Paris abgeschlossenen Statsverträge ... bisher in Königlich Preuß. Besitz gewesenen Landestheile und Ortschaften an Uns abgetreten ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 15. November 1815 -
Seinem Durchlauchtigsten Fürsten und Führer Herrn Carl August Herzog zu Sachsen das Corps der freiwilligen Jäger zu Weimar.
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Grossherzogliches Patent
Sr. Köngigl. Hoheit, der Großherzog von Sachsen, haben wegen Bestrafung der Desertation bei dem hiesigen, zum aktiven Kriegsdienst bestimmten Militär, während der Dauer des Feldzugs nachstehendes Patent zu erlassen gruhet, welches zu jedermanns Wissenschaft andurch öffentlich bekannt bemacht wird -
Grosherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachische Verordnung die Organisation des Staatsministrii betreffend
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Wir Carl August von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg
Entschloßen den Staatsdienst in Unserm Großherzogthum, bey Veranlaßung der Vergrößerung desselben, auf das neue zu ordnen und die Maximen, welche des stets geleitet haben, Grundregeln gesetzlich auszusprechen haben Wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landes-Collegien verordnet und verordnen Wir nachstehet ... Weimar, den 15. December 1815 -
Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, am Charfreitag, als den 24. März ...
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Grosherzogthum Weimar und zugehörigen Landen, am Freitag vor dem 2ten Advent, als den 8. Dec. ...