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Ausschreiben und bevelch an alle Amptleute Wulffenbüttelschen und Calenbergischen teils, auch der obern Graffschafft Hoya ^etc. die Steinkolenberg: und Saltzwerck im Fürstenthumb fur frembden in acht zuhaben, und das die Underthanen mit kauff: und verkeuffung deroselben auch anderer wiederladung und verhandlungen sich vortheil und nahrung schaffen mügen, darmit auch gnediglich fur frembden befürdert werden sollen, am 31. May anno 88
Dat. Juliusfriedenstedt 31. May [15]88 -
Offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd|| Ritterschafft/ das sie nicht mehr auff|| Gutzschen/ sondern mit jhrem Reisi-||gen Zeuge gen Hofe kommen/ vnd jren|| Roßdienst verrichten sollen.||
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Ausschreiben und bevelch an alle Amptleute Wulffenbüttelschen und Calenbergischen teils, auch der obern Graffschafft Hoya êtc. die Steinkolenberg: und Saltzwerck im Fürstenthumb fur frembden in acht zuhaben, und das die Underthanen mit kauff: und verkeuffung deroselben auch anderer wiederladung und verhandlungen sich vortheil und nahrung schaffen mügen, darmit auch gnediglich fur frembden befürdert werden sollen, am 31. May anno 88
Dat. Juliusfriedenstedt 31. May [15]88 -
Offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd Ritterschafft/ das sie nicht mehr auff Gutzschen/ sondern mit jhrem Reisigen Zeuge gen Hofe kommen/ vnd jren Roßdienst verrichten sollen
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Von Gottes gnaden Wir Julius, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Entbieten allen und jeden ...unserer Fürstenthümbe, Wolffenbütlischen und Calenbergischen Theils ... Als wöllen und beuehlen wir hiemit euch allen ... das ihr und jeder unserer angehörigen mit so viel Reisigen Pferden, als er vermöge seiner Lehen und verwandtnus uns zu dienen schüldig und pflichtig jederzeit in guter Bereitschafft sitze, ... Datum Juliusfriedenstede bey der Heinrichstadt ... den Zwantzigsten Nouembris, Anno Domini Tausent, Fünffhundert, Achtzig und acht
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Ausschreiben vnd bevelch an alle Amptleute Wulffenbüttelschen vnd Calenbergischen teils/ auch der obern Graffschafft Hoya &c. die Steinkolenberg: vnd Saltzwerck im Fürstenthumb fur frembden in acht zuhaben/ vnd das die Vnderthanen mit kauff: vnd verkeuffung deroselben auch anderer wiederladung vnd verhandlungen/ sich vortheil vnd nahrung schaffen mügen/ darmit auch gnediglich fur frembden befürdert werden sollen/ am 31. May anno &c.88
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Offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd|| Ritterschafft/ das sie nicht mehr auff|| Gutzschen/ sondern mit jhrem Reisi-||gen Zeuge gen Hofe kommen/ vnd jren|| Roßdienst verrichten sollen.||