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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majest. würcklich commandirenden Generals der sämtlichen Käyserl. Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassierrs, und ein Regiment Infanterie, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 16. Martii, dieses 1736sten Jahres, gehalten werden soll
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Die Unsterblichkeit unter denen Sterblichen, Wollte, Als der Hoch-Ehrwürdige, in Gott Andächtige und Hochgelahrte Herr M. Johann Christoph Colerus, Um die Kirche Christi hochverdienter Theologus, und Hoch-Fürstlicher Sachsen-Weimarischer hochverordneter Hof-Prediger, den 7. Martii Anno 1736. die Sterblichkeit ablegte, bey der am 8. April c. a. angestellten Gedächtniß-Predigt durch diese Zeilen vorstellig machen, und zugleich gegen die Hochbetrübt-Hinterlassene seine schuldigste Condolence und Beyleid zu erkennen geben Gottlieb Adolph Heinrich Heydenreich, F. S. W. H. A.
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Das Evangelische Glaubens-Bekäntniß eines Evangelischen Lehrers im Leben und Sterben, wurde zum geseegneten Andencken des weyland Hoch-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn Jo. Christoph Coleri, Um die Kirche Christi wohlverdienten Theologi, und Hoch-Fürstl. Sachsen-Weimarischen Hof-Predigers, nachdem Derselbe den 7. Martii dieses 1736. Jahres, zwar frühzeitig, doch seelig verstorben, und den 9. darauf mit Christlichen Solennien zu seiner Grufft gebracht worden, in einer einfältigen Gedächtniß-Predigt nach dem von Ihm selbst erwehlten Glaubens-Spruche I. Thessal. V, 9. 10. am Sonntage Quasimodogeniti kürtzlich an- und ausgeführet von Johann George Weber, Hoch-Fürstl. Sachsen-Weimarischen Ober-Kirchen-Rath und General-Superintendenten
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Schmerzliche Klage, mit welcher ihren herzlichgeliebtesten Eheherrn, Hrn. Johann Christoph Coler, Hochfürstlichen Sachsen-Weimarischen Hofprediger, und dessen den 7den Merz 1736. nach ausgestandener schwehrer Krankheit in seinem Erlöser erfolgten seeligen, doch frühzeitigen Abschied, bey der am Sontag Quasimodogeniti gehaltenen Gedächtnißpredigt beseufzete die innigst betrübte hinterlassene Wittwe
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Klage und Trost, über den frühzeitigen Hintritt des weyland Hoch-Ehrwürdigen, in Gott andächtigen und Hochgelahrten Herrn M. Jo. Christ. Coleri, Hoch-Fürstlichen Sachsen-Weimarischen Hof-Predigers, welcher den 7. Martii An. 1736. in seinem Erlöser Christo selig entschlaffen, bey der dem Wohlseligen Dominica Quasimodogeniti darauf gehaltenen Gedächtniß-Predigt in großer Wehmuth ausgedrückt von dessen hinterlassenen eintzigen Sohne Jo. Jac. Colero
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Klage- und Trost-Zeilen, so bey dem frühzeitigen, doch seeligen Ableben eines hertzlich-geliebten Sohnes, und Bruders, Salv, Tit. Herrn Johan[n] Christoph Coleri, Hochverordneten Hof-Predigers in Weimar, als Derselbe nach kurtz ausgestandener Kranckheit den 7. Martii 1736. in dem Herrn sanfft und seelig verschied, den 9ten darauf mit Christlichen Ceremonien in seine Grufft beygesetzet, den 8ten Aprilis dem Wohlseeligen zum wohlverdienten Nach-Ruhm eine Gedächtniß-Predigt gehalten wurde, zu größter Betrübniß aufgesetzet worden von des Wohlseeligen hinterlassenen alten Vater, Bruder, und Schwester
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Letztes Ehren-Mahl, Dem weyland Hoch-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn Joh. Christ. Colero, Hoch-Fürstlichen Sachsen-Weimarischen wohlverdienten Hof-Prediger, Nachdem derselbe nach einer beschwerlichen Kranckheit den 7. Martii dieses 1736. Jahrs seelig aufgelöset, den 11. drauf mit gewöhnlichen Solennien zu seiner Ruhe gebracht und Am Sonntage Quasimodogeniti mit einer Christlichen Gedächtniß-Predigt beehret worden
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majest. würcklich commandirenden Generals der sämtlichen Käyserl. Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassierrs, und ein Regiment Infanterie, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 16. Martii, dieses 1736sten Jahres, gehalten werden soll
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Q. D. B. V. Princeps, Veram Non Tribvens, Sed Illvstrans Nobilitatem Natali Avspicatissimo Serenissimi Principis Ac Domini, Dn. Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniæ, Jvliaci, Cliviæ, Montivm ... Principis Ac Patris Patriæ Clementissimi In Ill. Gymnasio Wilhelmo-Ernestino CIƆ IƆCC XXXVI. D. XIX. Aprilis Hora IX. Matvtina In Avditorio Majori ...
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Q. D. B. V. Animvm Silentio Et Tenebris Ali, Actv Oratorio-Valedictorio In Ill. Gymnasio Wilhelmo-Ernestino D. IV Octobr. CIƆ IƆCC XXXVI Hora IX Matvtina Habendo ... A Per-Illvstribvs Ac Generossimis Avlae Proceribvs ...
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Weimars besten Hoffnungs-Tag, Wollte Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... den 19. Aprilis Anno 1736. Dero ... Gebuhrts-Tag ... erlebten ... vorstellen Die sämmtliche Büchsen-Schützen Compagnie zu Weimar
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Fuerstl. Sachsen-Weimarisches Reglement wornach sich wegen des Kayserl. Sachsen-Weimarischen in dem Fuerstenthum Weimar einquartierten Regiments zu Fuß, sowohl die Officiers und gemeine Soldaten, als Unterthanen, biß auf weitere Verordnung, zu achten haben
[Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... DEmnach wir sehr mißfaellig vernommen, was massen bey Unserm ... in Kayserl. Diensten stehenden Regiment zu Fuß verschiedene Mißbraeuche sich hervor gethan ... Als haben wir ... nachfolgendes Reglement zu treffen. 1. Sollen Unsere Unterthanen gedachte Miliz so, wie sie ihnen zugetheilet wird, unweigerlich aufnehmen ...Uhrkundlich haben Wir dieses ... bedrucken ... und in oeffentlichen Abdruck bringen lassen. So geschehen Weimar, den 2. Jan. 1736] -
Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August, Hertzogen zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Seinem Gnädigst-Regierenden Landes-Fürsten und Herrn, wollte zur Bezeugung tieffster Devotion zum gesegneten Eintritt des Neues Jahres MDCCXXXVI. unterthänigst gratuliren
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Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Stiffter und Ordens-Meister des Sächsischen Ritter-Ordens der Wachsamkeit, den 19. Aprilis Anno 1736. Dero höchsterfreulichen Gebuhrts-Tag zum allgemeinen Vergnügen celebrirten, Wollten diesem ihrem mildesten Nvtritori in tieffster Unterthänigkeit in einer Cantata den Glück-Wunsch abstatten
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Die grünende Wohlfahrt des Weimarischen Landes, In der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Sophien Charlotten Albertinen, Vermählten Hertzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Gebohrnen Marggräfin zu Brandenburg, in Preußen, zu Magdeburg ... Seiner gnädigsten Hertzogin, Fürstin und Frauen, Sollte an Dero Hochfürstl. Geburths-Tage welcher den 27. Jul. 1736. unter vielen Frolocken aller getreuen Unterthanen celebriret wurde, in tieffster Unterthänigkeit erwegen Ihro Hochfürstl. Durchlaucht. devotester Knecht