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Wahlkapitulation des römischen Kaisers Leopolds des Zweiten
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Rechtliche Staatsbetrachtungen über die Frage: Ob die in dem Fürstlich Heßischen Gebiete gelegenen Güter und Einkünfte der von dem Kurfürsten zu Mainz im verflossenen Jahre 1781. aufgehobenen drei Klöster dem Kurfürsten von Mainz, oder den Landgrafen von Hessen von Reichsrechtswegen zugefallen sind?
verfasset zur Erläuterung des fünften Artikels des Westphälischen Friedens -
Prof. Schnaubert in Giesen über die Frage: Ob die im Hessischen Gebiete gelegenen Güter und Revenüen der drei im J. 1781. aufgehobenen mainzischen Klöster dem Kurfürsten von Mainz oder den Hrn. Landgrafen von Hessen von Reichsrechtswegen zuständig seyen?
Antwort auf Herrn Roths Vertheidigung seiner rechtlichen Staatsbetrachtungen über diese Frage -
Von dem Grundsatze, nach welchem das Verhältniß unmittelbarer reichsadlicher Einwohner reichsständischer Lande gegen reichsständische Landesherrn zu bemessen ist
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Privatgedanken über das kaiserliche Ratificationsrecht die Vergleiche der Fränkischen und Westphälischen Grafensache betreffend
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Frage Ist ein deutscher Landesherr berechtigt einen ständigen päpstlichen Nuntius mit geistlichen Fakultäten, auch wider Willen der einschlagenden Bischöfe, in seinem Reichslande aufzunehmen?
Wider die neulich erschienenen Unpartheischen Gedanken eines deutschen Staatsrechtsgelehrten über die dermaligen Nuntiaturstreitigkeiten in Deutschland -
Von dem Grundsatze, Nach welchem das Verhältniß unmittelbarer reichsadelicher Einwohner reichsständischer Lande gegen reichsständische Landesherrn zu bemessen ist